Kranz und von Starck
Rechtsanwalt Wolf Guido von Starck Wolf Guido v. Starck, geboren 1969, arbeitet seit 1999 als Rechtsanwalt. Seit Juli 2002 ist er auch Fachanwalt für Familienrecht. Seit 2003 ist er darüber hinaus als anwaltliche Gütestelle tätig. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Vertraut mit allen Bereichen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts liegt sein Arbeitsschwerpunkt im Familienrecht. Als Fachanwalt verfügt er dort über besondere theoretische Kenntnisse und überdurchschnittliche praktische Erfahrungen rund um die Themen Ehescheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgangsrecht.

Zuständig ist Rechtsanwalt v. Starck kanzleiintern auch noch für die folgenden Bereiche:
  • Arbeitsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Strafrecht
Als anwaltliche Gütestelle ist es seine Aufgabe, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Streitigkeiten mit einem Wert unterhalb von 750,- € zu schlichten. Diese Schlichtung muss einem Gerichtsvorfahren voraus gehen und dient vor allem dazu, ein Klageverfahren zu vermeiden. Die Quote erfolgreicher Schlichtungen beträgt knapp 90 %.

Rechtsanwalt v. Starck ist verheiratet und hat vier Kinder.